Informationen für Hausärzt:innen: Wie kann ich bei Rheuma helfen?

Etwa 20 Millionen Deutsche haben eine rheumatische Erkrankung und Rheumatologen sind rar. Erfahren Sie hier, wie Sie als Hausärzt:innen vor Ort helfen können und wie Sie schnell und umkompliziert Funktionstraining verordnen können.

FAQ zu rheumatischen Erkrankungen

Was versteht man unter dem Begriff "Rheuma" und wie viele Menschen sind in Deutschland davon betroffen?

„Rheuma“ ist ein Oberbegriff für über 100 verschiedene Krankheitsbilder, die sich in entzündliche, degenerative, stoffwechselbedingte und chronische Schmerzsyndrome unterteilen lassen. In Deutschland leiden etwa 20 Millionen Menschen an einer Form von Rheuma.

Welche Rolle spielt die Rheuma-Liga bei der Versorgung von Rheuma-Patienten?

Die Rheuma-Liga ist eine wichtige Anlaufstelle und Ergänzung zur ärztlichen Versorgung. Sie bietet umfassende Hilfe zur Selbsthilfe, individuelle Unterstützung, Informationen zur Krankheitsbewältigung und die Möglichkeit, den Funktionsstatus durch regelmäßiges Funktionstraining zu verbessern.

Wie wird eine rheumatische Erkrankung diagnostiziert?

Die Diagnose basiert auf der Anamnese, dem klinischen Befund, laborchemischen Untersuchungen und bildgebenden Verfahren wie Sonographie, konventionelles Röntgen und gegebenenfalls MRT. Spezifische Laborparameter und bildgebende Verfahren variieren je nach Verdachtsdiagnose.

Was sind die wichtigsten Leitsymptome und Laborparameter bei rheumatoider Arthritis?

Wichtige Leitsymptome sind symmetrischer Gelenkbefall mit Schmerzen und Schwellungen (insbesondere Hand- und Fingergelenke), Morgensteifigkeit (länger als 1 Stunde) und Kompressionsschmerz der Finger- und Zehengrundgelenke. Empfohlene Laborparameter umfassen CRP, BSG, Rheumafaktor (RF), CCP-Antikörper und ANA. Frühzeitig sollte auch die Bildgebung erfolgen, um Gelenkerosionen zu erkennen.

Was sind die Hauptmerkmale von Spondylarthritiden und welche Rolle spielt der HLA-B27-Wert?

Spondylarthritiden sind durch entzündliche Wirbelsäulenbeteiligung gekennzeichnet. Wichtige Leitsymptome sind entzündliche Rückenschmerzen (besonders nachts, Besserung bei Bewegung), Morgensteifigkeit, Uveitis und bei Psoriasisarthritis auch Hautveränderungen und Daktylitis. Der HLA-B27-Wert kann auf eine Spondylarthritis hinweisen, ist aber nicht immer positiv.

Was sind Kollagenosen und welche Symptome sind typisch?

Kollagenosen sind seltene Erkrankungen, die hauptsächlich das Bindegewebe betreffen. Typische Symptome sind Gelenkschmerzen und -schwellungen, Hautsymptome (z.B. Schmetterlingserythem), Raynaud-Phänomen, Sicca-Symptomatik und Fatigue. Die Diagnostik umfasst u.a. ANA, Doppelstrang DNS-Antikörper und ENA.

Worin unterscheiden sich Arthrosen (degenerative Gelenkerkrankungen) von entzündlichen Rheumaerkrankungen?

Arthrosen sind durch die Schädigung des Gelenkknorpels bedingt und nicht primär entzündlich. Die Schmerzen sind belastungsabhängig und bessern sich in Ruhe. Im Gegensatz zu entzündlichen Rheumaerkrankungen gibt es bei Arthrosen keine Auffälligkeiten im Labor. Die Diagnose wird durch Anamnese, klinischen Befund und Bildgebung gestellt.

Was sind die wichtigsten Aspekte bei der Behandlung von Gicht und Osteoporose?

Gicht ist eine stoffwechselbedingte Erkrankung, die durch Harnsäureablagerungen in den Gelenken ausgelöst wird. Die Behandlung umfasst harnsäuresenkende und entzündungshemmende Maßnahmen. Osteoporose ist durch einen gesteigerten Knochenabbau gekennzeichnet, was zu einem erhöhten Frakturrisiko führt. Die Therapie umfasst Medikamente, Vitamin-D3- und Kalziumzufuhr und regelmäßiges Krafttraining.

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Funktionstraining-Musterverordnung 56: Wie fülle ich sie richtig aus?

Funktionstraining ist eine spezielle Form der Bewegungstherapie, die gezielt auf die Bedürfnisse von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen zugeschnitten ist. Studien belegen, dass regelmäßiges Funktionstraining signifikante positive Effekte auf den Krankheitsverlauf hat.

Funktionstraining kann von Ärzten verordnet werden, wenn eine funktionelle Einschränkung durch eine rheumatische Erkrankung vorliegt. Die Verordnung erfolgt in der Regel über eine Heilmittelverordnung (Muster 56) für eine Dauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Die Kosten werden in vielen Fällen von den Krankenkassen übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Um das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir hier zusammengefasst, welche Punkte auf der Verordnung ausgefüllt werden müssen:

Die Rahmenvereinbarung über Funktionstraining dient als Grundlage für das Muster 56. Funktionstraining sollen Menschen mit Behinderung zur Selbsthilfe motivieren und sie in die Lage versetzen, selbstständig Bewegungstraining durchzuführen.

Bei der Verordnung von Funktionstraining sind folgende Punkte zu beachten:

Seite 1 - Auswahl der Maßnahme:

Es muss angegeben werden, ob eine Kostenübernahme für Funktionstraining beantragt wird. Beide Maßnahmen (Rehabilitationssport und Funktionstraining) können nicht gleichzeitig auf einem Vordruck beantragt werden.

Seite 1 - Diagnose:

Die verordnungsrelevante(n) Diagnose(n) muss/müssen als ICD-10-GM-Codes angegeben werden. Eine relevante Nebendiagnose kann ergänzt werden. Der ICD-10-Klartext soll möglichst übernommen oder durch einen Freitext ersetzt werden.

Seite 1 - Schädigung und Beeinträchtigung: 

Die aus den Schädigungen resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Teilhabe müssen im Sinne von Funktionsdiagnosen dokumentiert werden, z.B. „eingeschränkte Gehfähigkeit aufgrund Coxarthrose re.“.

Seite 1 - Ziel der Maßnahme:

Es muss angegeben werden, welches Ziel die Patientin/der Patient mit dem Funktionstraining erreichen soll.

Seite 1 - Erhöhter Teilhabebedarf:

Bei schwerbehinderten Menschen mit z.B. Blindheit, Doppelamputation oder schweren Lähmungen ist der erhöhte Teilhabebedarf mit einem Kreuz zu kennzeichnen.

Seite 1 - Empfohlene Sportart/Trainingsart:

Beim Funktionstraining kann zwischen Trockengymnastik und Wassergymnastik gewählt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit können beide Formen gleichzeitig verordnet werden.

Seite 1 - Anzahl der Übungseinheiten/Zeitraum:

In der Regel 12 Monate. Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit 24 Monate. Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen 24 Monate.

 

Seite 2 - Wöchentliche Übungsveranstaltungen:

Es muss die empfohlene Anzahl der wöchentlichen Übungsveranstaltungen angegeben werden. In der Regel sind es ein bis zwei, maximal drei.

 

 

Seite 2 - Unterschrift: 

Muss an dieser Stelle von der Ärztin / dem Arzt unterzeichnet werden.

Seite 2 - Antrag auf Kostenübernahme: 

Übernahme der Kosten des Funktionstrainings für 12 oder 24 Monate.

Seite 2 - Antrag auf Kostenübernahme: 

Wiederholte Angabe der Anzahl wöchentlicher Übungsveranstaltungen. Bei Trockengymnastik und Wassergymnastik muss 2x angekreuzt werden.

Seite 2 - Unterschrift des Versicherten:

Der Antrag muss von der/dem Versicherten ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor er an die Krankenkasse weitergeleitet wird.

Warten auf Genehmigung: 

 

Die Genehmigung der Krankenkasse muss vor Beginn des Funktionstrainings eingeholt werden.

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