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Karin Gros-Dybowski
Tel.: 0201-8 27 97 21
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Funktionstraining
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Funktionstraining ist zu unterscheiden von der
Einzel- oder Gruppenkrankengymnastik, die im
Rahmen des ärztlichen Budgets als Heilmittel
nach dem Heilmittelkatalog verordnet wird.
Funktionstraining unterscheidet sich auch von
Reha-Sport!
Das Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht. Die Rehabilitationsziele orientieren sich im Sinne der ICF an dem gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen.
Jeder niedergelassene Arzt, jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen. Eine spezielle Berechtigung zur Verordnung von Reha-Maßnahmen ist nicht notwendig. Seit dem 1.7.2007 wurde mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ein einheitlicher und verbindlicher Verordnungsvordruck für die Beantragung der Kostenübernahme von Funktionstraining vertraglich geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat inzwischen mitgeteilt, dass ein neues, auf die zum 1.01.2011 geänderte Rahmenvereinbarung abgestimmtes Formular-Muster 56 »Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining« verfügbar ist. Die alte Verordnungsvordrucke verlieren zum 01.07.2011 ihre Gültigkeit. Die Vordrucke können wie üblich über die Kassenärztliche Vereinigung bestellt werden.
Das Funktionstraining wurde von Krankengymnastik-Experten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rheuma-Liga entwickelt.
Ziel des Funktionstrainings
ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms auf eigene Kosten, z.B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten, zu motivieren.
Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane angezeigt sein.
Funktionstraining wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) ein. Funktionstraining ist organorientiert. Der Patient sollte über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe verfügen.
Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen.
Spezielle Übungen dienen dazu, die Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten und Muskeln zu stärken. Die Übungen finden in mindestens 30 Grad warmem Wasser (Warmwassergymnastik) oder als Gymnastik im Raum (Trockengymnastik) statt.
Alle 97 Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Rheuma-Liga NRW bieten Funktionstraining an. Die Gruppen werden von Mitgliedern ehrenamtlich organisiert und durch Physiotherapeut/innen in Praxen, Krankenhäusern, Schulen etc. meist wohnortnah angeboten.
Nähere Informationen gibt Ihnen auch das "Merkblatt Verordnung Funktionstraining".
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ein.
Ziel ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining - z.B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten - zu motivieren.
Reha-Sport unterscheidet sich somit in der Zielsetzung und Durchführung vom Funktionstraining.
Funktionstraining und Reha-Sport können bei medizinischer Notwendigkeit auch nebeneinander verordnet werden, z.B. bei Morbus Bechterew Patienten. Da jedoch die Reha-Sport Gruppen kein Funktionstraining durchführen und die Deutsche Rheuma-Liga NRW ausschließlich Funktionstraining, nutzen Sie in diesen Fällen bitte separate Verordnungen!
Es gilt jetzt das neue Formular-Muster 56
»Antrag auf Kostenübernahme für
Rehabilitationssport/Funktionstraining«.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird
in der Regel Funktionstraining erst einmal für 12
Monate genehmigt.
Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome und Osteoporose wird in der Regel bis zu 24 Monaten Funktionstraining genehmigt.
Eine Folgeverordnung ist nach diesem Zeitraum in besonders begründeten Fällen bei medizinischer Notwendigkeit möglich! Auf der Folgeverordnung sollte dieses aber von Ihnen besonders begründet werden. Sie ersparen sich dadurch zusätzliche Arbeit. Die Krankenkassen schalten inzwischen bei Folgeverordnungen den Medizinischen Dienst ein. Ist die medizinische Notwendigkeit aus der Verordnung nicht ersichtlich, werden Sie evtl. zu einer zusätzlichen Stellungnahme aufgefordert!
Eine Wiederverordnung ist nach einem gewissen Zeitraum nach der neuen Rahmenvereinbarung jetzt möglich nach ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Was muss im Vordruck ausgefüllt werden?
Für Verordnung von Funktionstraining nutzen Sie die rechte, rosafarbene Seite des Muster 56. Hier müssen Sie weniger Angaben machen als beim Reha-Sport.
Diagnose: Im Formular Muster 56 sollte die Diagnose nach ICD 10 aufgeführt werden, ggf. mit Nebendiagnosen.
Schädigung der Körperfunktionen/Körperstrukturen: Hier sollten Funktions- und Belastungseinschränkungen beschrieben werden, z. B. Angaben zu vorhandenen Bewegungseinschränkungen oder zum Schmerz.
Ziel des Funktionstrainings: In der Rahmenvereinbarung wird grundsätzlich als Ziel des Funktionstrainings der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/ Körperteile, die Schmerzlinderung, die Verbesserung der Beweglichkeit und die Hilfe zur Selbsthilfe definiert.
Weitere Angaben sind nur in den grün unterlegten Flächen nötig, z. B. Art und Dauer der Trainings.
Art des Training:
Warmwassergymnastik und Trockengymnastik können, wenn medizinisch notwendig, nebeneinander auf der gleichen Verordnung verordnet werden. Trocken- und Warmwassergymnastik dürfen nicht an einem Tag stattfinden!
Ein- oder besser gleich zweimal die Woche?
Die Verordnung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Funktionstraining kann nach Rahmenvereinbarung ein bis zweimal die
Woche, mit besonderer Begründung sogar bis zu dreimal die Woche
verordnet werden. Bitte beachten Sie aber, dass die/der Patientin
das
Funktionstraining in seiner Alltagssituation und über einen meist
längeren Zeitraum durchführt. Die Erfahrung zeigt, dass die Motivation,
z.B. zweimal in der Woche an der Warmwassertherapie teilzunehmen,
nachlässt und schnell nur noch ein Termin wahrgenommen wird. Wenn
medizinisch begründet ist es daher oft in Bezug auf die langfristige
Motivation zur eigenständigen Übung sinnvoller, einmal wöchentlich
Warmwasser- und Trockengymnastik zu verordnen, als
mit der mehrmaligen Verordnung einer Therapieart zu überfordern. Auch
ist die Motivation durch die unterschiedlichen Gruppen und die
Zuführung zu unterschiedlichen Selbsthilfeaktivitäten höher. Zudem sind die Kapazitäten in den Funktionstrainingsgruppen begrenzt, und wenn Patient/innen nach einiger Zeit nur noch einmal wöchentlich teilnehmen, belegen Sie weiterhin für andere den Platz in der zweiten Gruppe. Hier ist weniger und kontinuierlicher, d.h. einmal wöchentlich, oft effektiver und sichert den Therapieerfolg nachhaltiger!
Die Rehabilitationsträger begrüßen eine Mitgliedschaft in der Deutschen Rheuma-Liga NRW auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern. Eine Mitgliedschaft ist jedoch für die Teilnahme am Funktionstraining für die Dauer der Verordnung zu Lasten eines Rehabilitationsträgers nicht verpflichtend.
Hilfe zur Selbsthilfe hilft Ihren Patienten. Zudem erhalten sie als Mitglieder bei uns zu einem kleinen Mitgliedsbeitrag vielfältige Leistungen. Mehr erfahren Sie in unserer Rubrik
Mitgliedschaft ![]()
Übrigens: Wenn eine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, ist eine Rücksprache mit der Kasse wegen des Ablehnungsgrundes wünschenswert. Unsere Mitglieder beraten wir hierzu gern.
Wenn die Krankenkasse die Kosten für das Funktionstraining nicht (mehr) übernimmt, können Mitglieder kostengünstig als Selbstzahler am Funktionstraining der Deutschen Rheuma-Liga NRW teilnehmen, in der gleichen Gruppe und zu gleicher Qualität.
Früher ist besser!
Die Rheuma-Akademie bietet in Zusammenarbeit
mit der Deutschen Rheuma-Liga und der
Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie
Fortbildungen für Hausärzte an, damit diese
entzündlich rheumatische Erkrankungen wie die
Rheumatoide Arthritis, den Morbus Bechterew
und die Psoriasis Arthritis noch schneller erkennen und diagnostizieren können. In den Fortbildungen treten auch geschulte Betroffene der Deutschen Rheuma-Liga NRW auf, um Ihnen das Leben mit Rheuma und das Arzt-Patientengespräch aus Patientensicht nahe zu bringen. Lernen durch Erfahrung. Informieren Sie sich:
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