Unabhängig – Gleichberechtigt – Selbstbewusst
Garantiert ohne Nebenwirkungen!
Um die Unabhängigkeit des Verbandes zu bewahren und zu gewährleisten, dass die Interessen der Hilfs- und Selbsthilfegemeinschaft rheumakranker Menschen auch in Kooperationen mit Partnern an erster Stelle stehen, hat die Deutsche Rheuma-Liga Richtlinien für die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen und Zuwendungsgebern formuliert.
Diese wurden bundesweit mit den Landes- und Mitgliedsverbänden der Deutschen Rheuma-Liga beraten und innerhalb der Deutschen Rheuma-Liga verbindlich am 30. September 2006 in Fulda verabschiedet.
Der Vorstand der Deutschen Rheuma-Liga NRW hat die Richtlinien am 22. November 2006 beraten und verabschiedet.
Die Deutsche Rheuma-Liga hat sich damit auch den „Leitsätzen der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen insbesondere im Gesundheitswesen“der BAG Selbsthilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.) und des Paritätischen mit seinem FORUM chronisch kranker und behinderte Menschen angeschlossen.
Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen Richtlinie zur Umsetzung der Selbstverpflichtung