Gemeinsam – für eine bessere Versorgung
Das Funktionstraining ist ein landesweites, flächendeckend wohnortnah durchgeführtes Angebot. Die Krankenkassen und die Deutsche Rheuma-Liga NRW eint hierbei ein gemeinsames Ziel: die gute Versorgung von rheumakranken Menschen.
Funktionstraining wirkt gezielt durch bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Es dient dem Erhalt und der Verbesserung von Funktionen, sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, der Schmerzlinderung und der Bewegungsverbesserung. Die Leistungsfähigkeit der Betroffenen soll verbessert oder zumindest soll einer Verschlechterung vorgebeugt und dadurch das Ziel der Rehabilitation erreicht oder gesichert werden.
Das Funktionstraining ist eine Gruppentherapie, die unter fachkundiger Anleitung und Überwachung durch Physiotherapeuten im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt wird. Funktionstrainingsarten sind Trocken- und Wassergymnastik, die sich ergänzen. Beide Therapien können nur an jeweils verschiedenen Tagen durchgeführt werden.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ein.
Ziel ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining – z.B. durch weiteres Sporttreibenin der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten – zu motivieren.
Reha-Sport unterscheidet sich somit in der Zielsetzung und Durchführung vom Funktionstraining.
Zur RahmenvereinbarungFunktionstraining und Reha-Sport können bei medizinischer Notwendigkeit auch nebeneinander verordnet werden, z.B. bei Morbus Bechterew Patienten. Da jedoch die Reha-Sport Gruppen kein Funktionstraining durchführen und die Deutsche Rheuma-Liga NRW ausschließlich Funktionstraining, nutzen Sie in diesen Fällen bitte separate Verordnungen!
Voraussetzung für die Teilnahme am Funktionstraining ist eine ärztliche Verordnung auf dem Formular „Muster 56“ mit der Kostenübernahmeerklärung der gesetzlichen Krankenkasse. Nicht genehmigte Verordnungen und Verordnungen zum Rehabilitationssport können wir nicht annehmen und ausführen.
Die Notwendigkeit für Funktionstraining ist grundsätzlich so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch während der Übungsveranstaltungen auf die fachkundige Leitung des Therapeuten oder der Therapeutin angewiesen ist, um die genannten Ziele zu erreichen. Das Verordnungsdatum des Arztes ist maßgeblich für die Dauer der Teilnahme. Nach der „Rahmenvereinbarung vom 01.01.2022“ übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Funktionstraining in der Regel nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall für 12 Monate, bei schweren Beeinträchtigungen der Beweglichkeit durch folgende Diagnosen in der Regel nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall für 24 Monate:
- Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis (chronisch oder chronisch fortschreitend verlaufend)
- Schwere Polyarthrosen
- Kollagenosen
- Osteoporose
- Fibromyalgie-Syndrom
Die Organisation des Funktionstrainings ist Aufgabe der örtlichen Arbeitsgemeinschaften. Die Durchführung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Aus Kostengründen müssen die Kapazitäten der Therapieeinrichtungen voll ausgeschöpft werden. Da geeignete Therapieorte oft nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, werden in den meisten Arbeitsgemeinschaften Wartelisten geführt. Die mehrfache Teilnahme an einer Funktionstrainingsart ist in diesen Arbeitsgemeinschaften nicht möglich.
Die Platzvergabe erfolgt durch die örtliche Arbeitsgemeinschaft. Dabei wird Art und Schwere der Erkrankung ebenso berücksichtigt wie eine Mitgliedschaft in der Deutschen Rheuma-Liga NRW. Ein Anspruch der Patienten auf eine zeitnahe Gruppenzuteilung, mehrere Therapieplätze oder bestimmte Therapieorte besteht nicht.
Nach Ablauf der Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist die Fortführung der Therapie als Selbstzahler möglich. Hierzu sind die Mitgliedschaft und eine Vereinbarung mit der Deutschen Rheuma-Liga NRW notwendig.
Unabhängig vom Genehmigungszeitraum (12 oder 24 Monate) rechnet die Deutsche Rheuma-Liga NRW während der gesamten Dauer der Therapie zweimal ab. Die Abrechnungstermine sind im Januar und im Juli jeden Jahres. Es werden jeweils Pauschalen für einen Zeitraum von sechs Monaten abgerechnet.
Genehmigung für 12 Monate
Die erste Abrechnung erfolgt zum erstmöglichen Abrechnungstermin nach Beginn der Therapie mit einer Pauschale je Therapieart. Die zweite Abrechnung erfolgt zum nächstmöglichen Abrechnungstermin nach Beendigung der Therapie mit einer Pauschale je Therapieart.
Genehmigung für 24 Monate
Die erste Abrechnung erfolgt zum zweitmöglichen Abrechnungstermin nach Beginn der Therapie mit zwei Pauschalen je Therapieart.
Die zweite Abrechnung erfolgt zum nächstmöglichen Abrechnungstermin nach Beendigung der Therapie mit zwei Pauschalen je Therapieart.
Für die Abrechnung verwenden wir in NRW das mit allen Kassen vereinbarte Formular „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“. Dieses unterscheidet sich von bundesweiten Vereinbarungen!
Abechnungsformular / Teilnahmebestätigung NRWAuf den Abrechnungsabschnitten werden die Therapieart mit der Anzahl der Pauschalen und der Zeitraum der Teilnahme sowie der abzurechnende Gesamtbetrag eingesetzt. Der Teilnehmer und der Therapeut bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme im Abrechnungszeitraum.